Schiedsverfahren
Streitigkeiten außergerichtlich klären.
Prozesse vor Gericht kosten Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es oft besser, einen Streit außergerichtlich zu klären. Dabei helfen Ihnen in Niedersachsen etwa 600 Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, mit den Streitenden eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies gelingt oft. Die Schiedspersonen arbeiten u. a. im Strafrecht. Bei so genannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Wenn die Staatsanwaltschaft bei diesen Delikten keine Anklage erhebt, können Sie vor Gericht eine Privatklage erheben, wenn Sie der oder die Verletzte sind. Zuvor müssen Sie aber vor einer Schiedsperson einen sogenannten Sühneversuch unternehmen. Schiedspersonen schlichten aber auch viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Dabei geht es nicht nur um die Klärung des Streits, sondern auch um die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses aller Beteiligten. Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zur Schiedsperson gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos blieb.
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Den Namen und die Adresse der für Sie zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem Amtsgericht und jeder Polizeidienststelle.
Liste der Schiedspersonen und Stellvertreter des Amtsgerichtsbezirks Stade
- Stand: 08.12.2025 -

